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| Was wir bieten |

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (gem. §70 FeV)IFT-Kurs nach AlkoholauffälligkeitABS-Kurs nach MPU mit Verkehrsrechtlicher FragestellungSie haben danach ein Gutachten mit einer Nachschulungsempfehlung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung, die nicht bindend ist. Die Entscheidung liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Daher ist Punkt drei wichtig:Über die nächsten Kurstermine in Ihrer Nähe informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen gern: freecall 0800 863 42 42 Rahmenbedingungen beim ABS-KursSie sind in der Probezeit mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln aufgefallenIhr „Punktekonto“ überschreitet die 14 Punkte-Marke, und Sie haben zudem eine Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol (unter 1,09) oder anderen Rauschmitteln auf Ihrem „Konto“.Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet.Weniger als 18 Punkte in FlensburgVorausgehende Teilnahme an einem Aufbauseminar in der FahrschuleFür Fahreranfänger in der Probezeit: zwei sogenannte A-Delikte (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsmissachtung)Empfehlung der FahrerlaubnisbehördeDer „punktebelastete“ Führerschein kann erst entzogen werden, wenn zwei Vorstufen durchlaufen sind:Eine schriftliche Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit, an einem Aufbauseminar bei einem Fahrlehrer teilzunehmen.Ab 14 Punkte wird die Verordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen ausgesprochen. Wer nicht teilnimmt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Darüber hinaus wird auf die Möglichkeit einer Verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen, die nach erfolgreicher Teilnahme einen Rabatt von 2 Punkte ermöglicht.Beratung vor bzw. nach Medizinisch-Psychologischer Untersuchung: Verkehrstherapeutische Einzelintervention zur Förderung der KraftfahreignungDiese Beratung ist individuell auf Sie und Ihre Führerscheinprobleme zugeschnitten. In Einzelsitzungen wird mit einem fachkundigen Verkehrspsychologen erarbeitet, wie Sie bei der nächsten MPU erfolgreich sein können. Mit Kunden, die ein negatives Gutachten haben, wird analysiert: Warum stellt der Gutachter keine positive Prognose? Welche Punkte haben ihn nicht überzeugt? Wie können Sie beim nächsten Mal überzeugen?Bei 18 oder mehr PunktenNach VerkehrsstraftatenBei 18 oder mehr PunktenWir bieten eine kostenlose, einstündige Informationsveranstaltung an. Sie erhalten Informationen, was Sie bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung erwartet und wie Sie sich optimal vorbereiten können.An folgenden Orten können Sie den MPU Info-Treff besuchen:
Hamburg, Leer, Lübeck, Lüneburg, Neumünster, Pinneberg, Kiel, Stade, Rostock, Aschersleben, Berlin-Mitte, Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Fürstenwalde, Oranienburg, Solingen.
Termine unter 0800 35 35 001Kurse, die nach §69a (7)StGB geeignet sind, eine Sperrfristverkürzung zu rechtfertigenSie leben in einem Bundesland, das Maßnahmen zur Sperrfrist anerkennt (z.B. Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Berlin, Baden Würtemberg, Rheinlandpfalz)Ihr Blutalkoholwert lag unter 2,0 PromilleVorgespräch: Hier wird geklärt, ob die medizinischen und psychologischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schulung vorhanden sind.§70 FeV Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung / Alkohol: IFT-KURSIm Kurs lernen Sie, wie Sie eine erneute Alkoholfahrt wirklich verhindern können. Daher ist es sinnvoll, für jeden Kursteilnehmer seine spezielle Methode zu entwickeln, den Führerschein zu behalten. Dazu wird im Kurs erarbeitet: