| Besondere Aufbauseminare (gem. §§ 36 und 43 FeV), IFT-P, NAFA |
| Das IFS schult das Seminarkonzept IFT-P an allen Kursorten. |
| Voraussetzung |
| 1. |
Sie sind in der Probezeit mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln aufgefallen oder Ihr „Punktekonto“ überschreitet die 14 Punkte-Marke, und Sie haben zudem eine Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol (unter 1,09 ) oder anderen Rauschmitteln auf Ihrem „Konto“. |
| 2. |
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet. |
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oder |
| 3. |
Ihr „Punktekonto“ ist noch unter der Marke von 14 Punkten, und einige Ihrer Punkte haben Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit (Fahrt unter dem Einfluß von Alkohol (unter 1,09 ) oder anderen Rauschmitteln) erhalten. |
| 4. |
Sie wollen freiwillig Punkte abauen (bis 8 Punkte Abbau von 4 Punkten; von 9 bis 13 Punkten Abbau von 2 Punkten). |
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| Rahmen: |
| > Vorgespräch (ca. 2 Stunden) |
| > 3 Sitzungen à 3 Stunden innerhalb von 2 oder 3 Wochen. |
| > 6 – 12 Teilnehmer |
> Termine werktags (abends) und am Wochenende (tagsüber)
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