Institut für Schulungsmaßnahmen
Was wir bieten
Kurse, die nach § 69a (7) StGB geeignet sind, eine Sperrfristverkürzung zu rechtfertigen
Voraussetzung
1.  Sie leben in einem Bundesland, das Maßnahmen zur Sperrfrist anerkennt (z.B. Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Berlin, Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz)
2.  Sie sind erstmalig mit Alkohol auffällig
3.  Ihr Blutalkoholwert lag unter 2,0 Promille
Über Besonderheiten in Ihrem Bundesland informieren wir Sie gerne.
Ablauf:
Vorgespräch: Hier wird geklärt, ob die medizinischen und psychologischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schulung vorhanden sind.
Schulung: Umfang von max. 18 Stunden über 3 – 6 Sitzungen verteilt
Teilnehmerzahl: 4 – 12
Abschluss: Erhalt einer Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Staatsanwalt/Gericht

0800 863 42 42 freecall