Würden Sie Ihr Auto zu einem Hauptuntersucher schicken, der selber eine KfZ-Werkstatt betreibt? Eher nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass er jene Mängel findet, die er übrigens auch zufällig selber beheben will. Machen Sie sich klar, dass Sie es mit unterschiedlichen, voneinander getrennten Instanzen zu tun haben (Wer gibt mir meinen Führerschein zurück?). Z.B. der TÜV (das gilt auch für alle anderen verkehrspsychologischen Träger) und die Fahrerlaubnisbehörde sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Rehabilitation (hier: Verkehrstherapie) und Diagnose (hier: Begutachtung) sollten immer getrennt sein. Im Fahrerlaubnisbereich gilt das u. a. nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung für Gutachten und Nachschulungskurse.
Das gilt zunächst für die Person: Der Psychologe, der begutachtet, darf nicht Nachschulungskurse o. ä. leiten.
Das gilt aber auch für den Träger: Der Träger, bei dem Sie zum Gutachten waren (TÜV-Institute, Dekra, Avus), darf keine Kurse anbieten.
Einige Träger haben diese Regelung umgangen, indem sie Tochterfirmen gegründet haben (z.B. Impuls, Nordkurs und Pluspunkt als TÜV-Tochterunternehmen).
Immer noch bestehen mehr oder weniger enge Bindungen - fragen Sie nach, falls Sie nicht schon durch augenscheinliche Auffälligkeiten Nähe entdecken können (z.B. gleiche Räume).
Der Gutachter empfiehlt eine Nachschulungsmaßnahme. Wo Sie diese Maßnahme machen, ist Ihre Sache. Das kann weder der Gutachter bestimmen, noch der Träger.
Sollte nach der MPU der Gutachter selbst oder der Träger Ihnen den Eindruck vermitteln, Sie müssten eine Maßnahme im gleichen Haus oder bei einem bestimmten Träger besuchen: Vorsicht!
MPU-Anbieter gibt es viele auf dem Markt – Kursanbieter auch. Sie haben die freie Wahl.