Die Fahrerlaubnisbehörde (FeB)
ist die Stelle, die einen neuen Führerschein erteilt. Wenn Sie alle anderen Hindernisse genommen haben und ein positives Gutachten (oder eine Teilnahmebescheinigung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gem. § 70 FeV) vorlegen können, dann greift der Sachbearbeiter in Ihre Akte und gibt Ihnen einen neuen Führerschein.
Die Entscheidung, den Führerschein neu zu erteilen, wird hier und nur hier gefällt. Nach klaren Kriterien entscheidet die FeB über Ihre Eignung, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Bedenken Sie, dass Sie ein Mensch „mit Vorgeschichte“ sind.
Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis fangen Sie zwar in Flensburg wieder mit null Punkten an, der Eintrag des Fahrerlaubnisentzuges bleibt jedoch bis 15 Jahre bestehen. Das bedeutet: Erneute Aufälligkeiten haben schneller unangenehme Folgen für Sie. Fragen sie hierzu Ihre Sachbearbeiter bei der Fahrerlaubnisbehörde.