Polizei
Nach einer Trunkenheitsfahrt ist es meist diese Behörde, die den Führerschein beschlagnahmt und verwahrt. Das ist noch nicht der endgültige Fahrerlaubnisentzug. Der Richter verhängt eine Sperrfrist von 3 bis unendlich vielen Monaten. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird bei der verhängten Sperrfrist berücksichtigt.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, das richterliche Urteil erfolgt 4 Monate nach dem Vorfall. Es verkündet eine Sperrfrist von noch 11 Monaten, also haben Sie eine Sperre von insgesamt 15 Monaten, ab dem Vorfall gerechnet. 3 Monate vor Ablauf der Sperre können Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde/Verkehrsbehörde stellen.