Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (gem. § 70 FeV)
- IFT-Kurs nach MPU wegen Alkoholauffälligkeit
- GOOD-Kurs nach MPU wegen Drogenauffälligkeit
Teilnahmevoraussetzung für diese Kurse:
- Sie haben Ihre Fahrerlaubnis neu beantragt.
- Sie waren bei einer MPU.
- Sie haben danach ein Gutachten mit einer Nachschulungsempfehlung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung, die nicht bindend ist. Die Entscheidung liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Daher ist Punkt drei wichtig:
- Ihre Fahrerlaubnisbehörde hat der Empfehlung zugestimmt.
Über die nächsten Kurstermine in Ihrer Nähe informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen gern unter der Hotline:
0800 - 863 42 42 (kostenfrei) oder HIER.