Institut für Schulungsmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Die körperliche Eignung ist anzuzweifeln z. B. bei:
- Blindheit
- Neigung zu Krampfanfällen
- anderen schweren Krankheiten
Die geistige Eignung ist anzuzweifeln bei:
- einem Intelligenzquotient unter 70
- geistigen Behinderungen etc.
Die charakterliche Eignung ist anzuzweifeln nach:
- einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille
- mehreren Trunkenheitsfahrten
- 8 Punkten und mehr
- Straftaten, die in Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug begangen wurden
- Gewaltdelikten, die auf ein besonders Aggressionspotential schließen lassen
Alle diese Fakten haben eines gemeinsam. Sie erwecken den Eindruck: Dieser Mensch hat große Schwierigkeiten mit dem Einhalten von Regeln. Und wer sich nicht an Regeln halten kann, der darf auch nicht am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Jedenfalls solange nicht, bis er beweisen kann: Ich habe mich verändert. Erst dann kann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde (FeB). Um diese Entscheidung sorgfältig und begründet treffen zu können, fordert die FeB ein Gutachten an. Je nach vorliegender Fragestellung von unterschiedlichen Gutachtern.
Bei Fragen zur charakterlichen Eignung wird an eine amtlich anerkannte medizinische psychologische Begutachtungstellen für Fahreignung (www.bast.de) verwiesen.
Eine verkehrspsychologische Maßnahme dient nun einerseits der Aufarbeitung der Eignungsmängel, andererseits aber auch der „Prüfungsvorbereitung“. Viele Menschen erleben die MPU als eine Art Prüfung, die ihnen große Angst macht.
Eine gute verkehrspsychologische Maßnahme ist immer auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Denn jeder Mensch ist anders und hat seine eigene Geschichte. Die Maßnahme soll helfen, die Ursachen für die Eignungsmängel herauszufinden und zu beheben, damit für die Zukunft erneute Auffälligkeiten ausgeschlossen werden können. Das gilt natürlich besonders auch für die Kunden, die noch Inhaber ihrer Fahrerlaubnis sind, damit sie ihren Führerschein in Zukunft behalten.
Wer gibt mir meinen Führerschein zurück?
Nach einer Trunkenheitsfahrt ist es meist diese Behörde, die den Führerschein beschlagnahmt und verwahrt. Das ist noch nicht der endgültige Fahrerlaubnisentzug. Der Richter verhängt eine Sperrfrist von 3 bis unendlich vielen Monaten. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird bei der verhängten Sperrfrist berücksichtigt.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, das richterliche Urteil erfolgt 4 Monate nach dem Vorfall. Es verkündet eine Sperrfrist von noch 11 Monaten, also haben Sie eine Sperre von insgesamt 15 Monaten, ab dem Vorfall gerechnet. 3 Monate vor Ablauf der Sperre können Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde/Verkehrsbehörde stellen.
Auch das ist nicht die Instanz, die den Führerschein zurück gibt. Allerdings entscheidet sich hier, für wie lange Sie und Ihre Fahrerlaubnis voneinander getrennt sein werden. Wenn der Richter die Fahrerlaubnis entzieht, wird er fast immer auch eine sogenannte Sperrfrist (3 Monate bis lebenslang) aussprechen. Sperrfrist bedeutet, dass in dieser Zeit keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Die Sperrfrist ist eine Maßnahme zur Sicherung und Besserung. Mit einer Maßnahme zur Sperrfristverkürzung können Sie unter bestimmten Bedingungen bei Gericht eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen.
Möglicherweise machen Sie sich noch mit einer weiteren Sorte Juristen Bekanntschaft: dem Anwalt. Ein guter Anwalt wird Ihnen nahe legen, eine Beratung bei einem seriösen Verkehrspsychologen aufzusuchen, falls Ihnen eine MPU bevorsteht. Ihr Anwalt kennt sich mit Recht aus, aber nicht immer mit Fragen zum Thema MPU. Sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, achten Sie darauf, dass Sie möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wählen.
Diese wird angeboten von den amtlich anerkannten Stellen für Fahreignungs-Begutachtung. Sinn und Zweck des Begutachtens ist es, nur diejenigen zum Straßenverkehr zuzulassen, die ihre Kraftfahreignung wieder hergestellt haben. Keine ganz leichte Aufgabe. Denn, wer vor dem Gutachter sitzt, sagt garantiert: „Das passiert mir nie wieder.“ Der gute Vorsatz allein reicht aber nicht.
Der Gutachter weiß nämlich, dass rund 40% der Erstauffälligen eines Tages Zweitauffällige werden können – trotz guter Vorsätze. Diese 40% gilt es heraus zu filtern und noch einmal nach Hause zu schicken.
Informieren Sie sich! Sehr gute, unabhängige Informationen erhalten Sie über das neu eingerichtete Informationsportal bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de/mpu). Oder Sie bestellen in Ihrer Buchhandlung oder über Amazon das Buch "Ich will meinen Führerschein zurück"; geschrieben von den langjährig erfahrenen Experten Paul Brieler und Peter Grunow, erschienen im Rowohlt Verlag, für knapp 10,- €. Bereiten Sie sich vor! Glauben Sie keine Ammenmärchen und erzählen Sie keine. Dann sind Sie Ihrem Führerschein wieder ein großes Stück näher.
MPU Vorbereitung darf Ihnen erst mal jeder anbieten, auch wenn er nicht die geringste Ahnung hat. Ein deutlicher Hinweis für unseriöse Hilfe ist das Versprechen, Sie in kürzester Zeit mit Erfolgsgarantie auf eine MPU vorzubereiten. Wer so etwas anbietet, ohne Sie jemals gesehen zu haben, versucht auf unehrliche Weise Kunden zu fangen und Geld zu machen.
Einiges können Sie selbst tun. Wenn Sie sich entscheiden, fremde Hilfe anzunehmen, wenden Sie sich am besten an einen Fachpsychologen mit einer verkehrspsychologischen Zusatzausbildung, die ihre Arbeit auch vor Behörden präsentieren und einsehen lassen.
Folgende Institutionen für die MPU-Vorbereitung können wir empfehlen:
- Uns selbst, natürlich: IFS-Hotline 0800 - 35 35 001 (kostenfrei) oder
- online BNV Berufsverband niedergelassener Verkehrspsychologen (www.bnv.de)
Die Fahrerlaubnisbehörde (FeB) ist die Stelle, die einen neuen Führerschein erteilt. Wenn Sie alle anderen Hindernisse genommen haben und ein positives Gutachten (oder eine Teilnahmebescheinigung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gem. § 70 FeV) vorlegen können, dann greift der Sachbearbeiter in Ihre Akte und gibt Ihnen einen neuen Führerschein.
Die Entscheidung, den Führerschein neu zu erteilen, wird hier und nur hier gefällt. Nach klaren Kriterien entscheidet die FeB über Ihre Eignung, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Bedenken Sie, dass Sie ein Mensch „mit Vorgeschichte“ sind.
Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis fangen Sie zwar in Flensburg wieder mit null Punkten an, der Eintrag des Fahrerlaubnisentzuges bleibt jedoch bis 15 Jahre bestehen. Das bedeutet: Erneute Aufälligkeiten haben schneller unangenehme Folgen für Sie. Fragen sie hierzu Ihre Sachbearbeiter bei der Fahrerlaubnisbehörde.
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